Allgemeine Geschäftsbedingungen:


Die Grundlagen einer langfristigen Geschäftsbeziehung basieren auf einer guten, vertrauensvollen Zusammenarbeit. Damit für beide Vertragsparteien alles genau geregelt ist können Sie Sich hier unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchlesen und Sich über alle gesetzlichen sowie betriebsinternen Geschäftsbedingungen informieren.

 

1. Angebot, Auftragsbestätigung, Vertragsabschluss, Hinweis auf das Recht zum Widerruf, Verzicht auf Recht zum Widerruf

Der Auftraggeber/Kunde ist für die Vollständigkeit aller Informationen, die er der Firma Klettertechnik Augsburg® vor der Erstellung des Angebotes unaufgefordert zukommen lässt, verantwortlich. Er haftet für deren Richtigkeit. Zu einem Vertragsabschluss kommt es, sobald der Auftraggeber die Firma Klettertechnik Augsburg® mündlich oder schriftlich mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt (Werkvertrag und Storno-Regel gemäß §631 BGB). Klettertechnik Augsburg® hält sich an abgegebene Angebote acht Wochen lang gebunden. Mit der Bestellung von Waren und/oder Dienstleistungen erklärt der Kunde verbindlich, diese erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Beginn der Dienstleistungen erklärt werden. Eine Erstbesichtigung ist im Umkreis von 15 km in der Regel kostenlos. Wir behalten uns vor die Kosten für weitere Folgebesichtigungen als auch für weiter entfernte Örtlichkeiten mittels einer Angebotspauschale (Fahrtkosten, etc.) dem Auftraggeber/Kunden in Rechnung zu stellen. Diese müssen in Vorleistung beglichen werden. Hier wird erst nach vorheriger Rücksprache zum Auftraggeber/Kunden und nach dessen Zustimmung gehandelt. Der Kunde wird ausdrücklich auf sein 14-tägiges Widerrufsrecht hingewiesen. Der Widerruf ist an keine Form gebunden und kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Der Kunde verzichtet bei Beauftragung der Firma Klettertechnik Augsburg® ausdrücklich auf sein Recht zum Widerruf des Vertrages gemäß § 355 BGB, indem er die Auftragsbestätigung unterzeichnet und das Angebot verbindlich annimmt. Mit der Annahme des Angebotes beauftragt der Kunde die Firma Klettertechnik Augsburg® mit der sofortigen Ausführung der Arbeiten.

 

2. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber/Kunde stellt der Firma Klettertechnik Augsburg® für den Zeitraum der Leistungsdurchführung eine geeignete Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsbereich unentgeltlich zur Verfügung. Vor Beginn der Arbeiten hat der Auftraggeber/Kunde alle erforderlichen und gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen und Bewilligungen, einschließlich solcher gemäß Bebauungsplan, Bauakt, Baumschutzverordnung und für Naturdenkmäler bei den jeweiligen, zuständigen Behörden einzuholen. Der Auftraggeber/Kunde haftet für alle Kosten, die Klettertechnik Augsburg durch ein Fehlen nicht oder nicht vollständig eingeholter Genehmigungen oder Bewilligungen entstehen. Die Firma Klettertechnik Augsburg® ist nicht verpflichtet, die Vollständigkeit und Richtigkeit der eingeholten Daten sowie Schriftsätze zu überprüfen. 

 

3. Durchführung der Arbeiten

Die Abnahme der Leistungen hat vom Auftraggeber/Kunden unmittelbar nach Ende der Durchführung schriftlich zu erfolgen. Hierzu wird ein Lieferschein über die durchgeführten Leistungen erstellt, der durch den Kunden gegenzuzeichnen ist. Die Leistung gilt darüber hinaus als vollständig abgenommen, wenn nach Bekanntgabe des Abschlusses der Arbeiten der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht; spätere Einsprüche oder Schadensersatzforderungen können nicht weiter berücksichtigt werden.

 

4. Ausführungsfristen

Ausführungsfristen werden bei plötzlich eintretenden Umständen z.B. durch schlechte Witterung, höhere Gewalt oder andere unabwendbare Umstände verlängert. 

 

5. Schadensersatz

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schäden oder Beanstandungen, die eindeutig durch die Firma Klettertechnik Augsburg® verursacht wurden, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach deren Feststellung, der Geschäftsleitung zu melden. Die Haftung der Firma beschränkt sich auf Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit der Mitarbeiter zurückzuführen sind. Geringfügige Schäden und die daraus entstehenden Folgen sind von jeglicher Haftung ausgenommen. Dies umfasst auch Schäden an der Grundstücksfläche durch den Einsatz von Geräten wie Wurzelfräsen, Baggern oder Multiladern sowie zurückgelassenes Astwerk bis zu einem Durchmesser von 2cm, welche vom Kunden zu dulden sind. Eine Garantie für das Anwachsen von Pflanzen wird seitens Klettertechnik Augsburg® ausdrücklich ausgeschlossen, wobei für Baumpflanzungen das jeweils beauftragte Subunternehmen, wie beispielsweise eine Baumschule, die Gewährleistung übernimmt. Spätere Reklamationen, die über den Zeitraum von zwei Wochen hinausgehen, können nicht berücksichtigt werden.

 

6. Pflichten des Kunden

Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten durch Klettertechnik Augsburg® seine Informationspflicht über den Verlauf der Strom-, Versorgungs- & Entsorgungsleitungen genauestens wahrzunehmen und Klettertechnik Augsburg® hierüber zu informieren. Sollte dies nicht geschehen, kann Klettertechnik Augsburg® für eventuelle, unabsichtlich herbeigeführte Schäden keinerlei Haftung übernehmen.Nach Abnahme der Dienstleistungen ist der Auftraggeber/Kunde verpflichtet die vollständige Rechnung zu begleichen. Sollten Aus-/ bzw. Nachbesserungs-Arbeiten notwendig sein, werden diese erst nach Absprache und nach vollständiger Bezahlung der Rechnung(en) innerhalb der nach Zahlungseingang folgenden, vier Wochen durchgeführt. Bei Zahlungsverzug seitens des Auftraggebers/Kunden kann die Firma Klettertechnik Augsburg® die Ausführung der Mängelbeseitigung so lange ablehnen, bis die Rechnung durch den Kunden vollständig bezahlt ist. In Einzelfällen kann unter besonderen Umständen die Gewährleistung für einzelne Arbeiten wegfallen. Dies gilt insbesondere bei durch Dritte erstellen Gewerken oder sonstigen im Vorfeld erstellten Arbeiten, die im Zusammenhang mit unseren Tätigkeiten und Dienstleistungen stehen. Die Gewährleistungseinschränkungen gelten mit dem Zeitpunkt der Fertigung und Darlegung einer Auftragsbestätigung als Vertragsbestandteil. Eine Gewährleistung tritt nicht in Kraft bei: Naturgewalten (Starken sowie sintflutartigen Regengüssen, Gewittern, Hagel, Trockenheit, Stürmen, etc.) sowie bei mutwilliger Zerstörung.

 

7. Zahlungsvereinbarungen

Die von Klettertechnik Augsburg® in Rechnung gestellten Dienstleistungen sind ohne Abzüge innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung an Klettertechnik Augsburg® zu bezahlen. Eine mögliche, kulanter Weise und vorab schriftlich vereinbarte Zahlung auf Raten ist spätestens 3 Monate nach Abschluss der Arbeiten vollständig in der vereinbarten Auftragssumme an Klettertechnik Augsburg zu bezahlen. Bei Überschreitung dieser Frist wird der Auftraggeber/Kunde hierfür bankübliche Zinsen und die der Firma Klettertechnik Augsburg® entstehenden Kosten übernehmen. Nicht bezahlte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser alleiniges Eigentum. Mögliche Skonto-Abzüge müssen vor der Erbringung unserer Leistungen zwingend vereinbart werden und dürfen nur nach ausdrücklicher Zustimmung von Klettertechnik Augsburg® abgezogen werden. Eigenmächtige Skontoabzüge sind unzulässig. 

 

8. Zusätzliche Vereinbarungen

Weiterführende oder abweichende Vereinbarungen sind vor Beginn der Dienstleistungen & Arbeiten schriftlich zu fixieren und vom Auftraggeber/Kunden sowie von Klettertechnik Augsburg® zu unterschreiben.

 

9.Elektronische Anlagen

Sämtliche elektronische Anlagen wie Verkabelungen für Gartenbeleuchtungen, Mähroboter, Brunnen oder Pumpen, usw. werden vom Auftraggeber/Kunden vor Ausführung der Arbeiten aus dem Arbeitsbereich entfernt. Sollte dies nicht möglich sein ist eine vorherige, schriftliche Aufnahme der Rahmenbedingungen im Angebot zwingend erforderlich. Die Firma Klettertechnik Augsburg® trägt keine Verantwortung für die Funktionsfähigkeit nach Abschluss der Dienstleistungen/Arbeiten! Beschädigte Anlagen sowie Verkabelungen, welche seitens des Auftraggebers/Kunden nicht im Vorfeld besprochen und schriftlich in das Angebot aufgenommen wurden und die damit entstehenden Kosten für Reparatur/Ersatz können seitens des Auftraggebers/Kunden gegenüber Klettertechnik Augsburg® nicht geltend gemacht werden.

 

10. Haftpflichtversicherung

Als bodenständiges Unternehmen verfügen wir selbstverständlich über einen umfangreichen Haftpflichtversicherungsschutz für all unsere bei Klettertechnik Augsburg® angestellten Mitarbeiter. Zudem gehören wir mit unserer Mitgliedschaft der Berufsgenossenschaft SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) an.

 

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, so wird die übrige Vereinbarung davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich auf eine Bestimmung zu einigen, die rechtlich zulässig ist und dem Gewollten am nächsten kommt.

 

12. Gerichtsstand

Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verträgen mit Kaufleuten (HGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist der Gerichtsstand das für den Geschäftssitz des Auftragnehmers (Klettertechnik Augsburg®) zuständige Gericht.

 

13. Datenschutz

Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, von Klettertechnik Augsburg® gespeichert werden.

 

Alle Rechte vorbehalten | Klettertechnik Augsburg®

© 2020 ff.



Das Team von Klettertechnik-Augsburg® setzt sich zusammen aus:

  • Forstwirten
  • Baumpflegern
  • Dipl. Forstingenieuren FH 
  • European Tree Workern (ETW)
  • FLL zertifizierte Baumkontrolleuren
  • Geprüften und zertifizierten SKT Baumkletterern nach ZTV 2017 (SKT-A / SKT-B)
  • Geprüften IVBV Höhenarbeitern und Seilzugangstechniker EU Standard; Rope Access Technicians

Notfall-Hotline / Sturmschadenbeseitigung:

0800  7030777 (gebührenfrei)