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Was Sie als Grundstückseigentümer:in wissen sollten

 

Als Eigentümer:in eines Grundstücks mit Baumbestand tragen Sie nicht nur Verantwortung für die Pflege Ihrer Bäume – sondern auch für die Sicherheit. Hier finden Sie verständlich aufbereitetes Wissen zu rechtlichen Fragen rund um Baumpflege, Verkehrssicherungspflicht und mehr.

Verkehrssicherungspflicht – Ihre Pflicht zur Baumkontrolle

Jede:r Grundstücksbesitzer:in ist verpflichtet, Bäume in regelmäßigen Abständen auf ihre Stand- und Bruchsicherheit prüfen zu lassen. Diese sogenannte Verkehrssicherungspflicht dient dazu, Schäden durch umstürzende oder abbrechende Äste zu vermeiden – z. B. bei Stürmen oder starken Schneelasten.

 

 

Tipp: Lassen Sie Ihre Bäume mindestens einmal jährlich von einer fachkundigen Person kontrollieren.

Wann darf ein Baum gefällt werden? – Das sagt das Baumschutzrecht

 

Ob ein Baum gefällt werden darf, hängt von der jeweiligen Baumschutzsatzung der Stadt oder Gemeinde ab. In vielen Städten gelten klare Regeln: Ab bestimmten Stammumfängen sind Fällungen genehmigungspflichtig.

Wer haftet bei Schäden durch Bäume?

Kommt es zu einem Schaden – etwa wenn ein Ast auf ein geparktes Auto fällt – kann der oder die Eigentümer:in des Baumes haftbar gemacht werden. Voraussetzung ist jedoch, dass keine ausreichende Kontrolle oder Pflege erfolgt ist. Wurde der Baum regelmäßig geprüft, entfällt oft die Haftung.

 

 

Wichtig: Nachweisbare Kontrollen durch Fachfirmen sind hier ein großer Vorteil im Ernstfall.


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Schon gewusst? – Fällzeiten & Vogelschutz beachten

 

Laut Bundesnaturschutzgesetz dürfen Bäume grundsätzlich nur zwischen Oktober und Ende Februar gefällt oder stark zurückgeschnitten werden – zum Schutz brütender Vögel und anderer Wildtiere. Ausnahmen sind nur bei akuter Gefahr möglich.


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