Was Sie als Grundstückseigentümer:in wissen sollten
Als Eigentümer:in eines Grundstücks mit Baumbestand tragen Sie nicht nur Verantwortung für die Pflege Ihrer Bäume – sondern auch für die Sicherheit. Hier finden Sie verständlich aufbereitetes Wissen zu rechtlichen Fragen rund um Baumpflege, Verkehrssicherungspflicht und mehr.
Jede:r Grundstücksbesitzer:in ist verpflichtet, Bäume in regelmäßigen Abständen auf ihre Stand- und Bruchsicherheit prüfen zu lassen. Diese sogenannte Verkehrssicherungspflicht dient dazu, Schäden durch umstürzende oder abbrechende Äste zu vermeiden – z. B. bei Stürmen oder starken Schneelasten.
Tipp: Lassen Sie Ihre Bäume mindestens einmal jährlich von einer fachkundigen Person kontrollieren.
Ob ein Baum gefällt werden darf, hängt von der jeweiligen Baumschutzsatzung der Stadt oder Gemeinde ab. In vielen Städten gelten klare Regeln: Ab bestimmten Stammumfängen sind Fällungen genehmigungspflichtig.
Kommt es zu einem Schaden – etwa wenn ein Ast auf ein geparktes Auto fällt – kann der oder die Eigentümer:in des Baumes haftbar gemacht werden. Voraussetzung ist jedoch, dass keine ausreichende Kontrolle oder Pflege erfolgt ist. Wurde der Baum regelmäßig geprüft, entfällt oft die Haftung.
Wichtig: Nachweisbare Kontrollen durch Fachfirmen sind hier ein großer Vorteil im Ernstfall.
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Laut Bundesnaturschutzgesetz dürfen Bäume grundsätzlich nur zwischen Oktober und Ende Februar gefällt oder stark zurückgeschnitten werden – zum Schutz brütender Vögel und anderer Wildtiere. Ausnahmen sind nur bei akuter Gefahr möglich.