Ihre Fragen. Klare Antworten.
Was Sie als Grundstückseigentümer:in – und als Unternehmen – wissen sollten.
Als Eigentümer:in eines Grundstücks mit Baumbestand tragen Sie Verantwortung – für die Pflege und für die Sicherheit. Für Betriebe, Hausverwaltungen und Gewerbetreibende gilt das erst recht. Hier finden Sie klare Antworten zu Recht, Haftung, Technik und Ablauf – ungeschönt und auf den Punkt.
Ja, vollumfänglich. Wir arbeiten mit einer lückenlosen Betriebshaftpflichtversicherung. Sollte trotz aller Sorgfalt ein Schaden an Gebäude, Fahrzeug oder Grundstück entstehen, sind Sie vollständig abgesichert. Das ist für uns keine Option – das ist Grundvoraussetzung für jeden seriösen Auftrag. Fragen Sie ruhig nach unserem Versicherungsnachweis.
Technisch möglich – rechtlich und sicherheitstechnisch oft problematisch. Sobald Gebäude, Zäune oder Nachbargrundstücke in Reichweite sind, zahlt Ihre Versicherung bei Eigenarbeit häufig nicht. Ein umgestürzter Baum auf dem Nachbardach ist kein Heimwerkerprojekt mehr, sondern ein Rechtsstreit.
In den meisten Fällen übernimmt die Gebäude- oder Elementarversicherung des Geschädigten die Kosten. Entscheidend: Wer seinen Baum nachweislich regelmäßig kontrollieren ließ, haftet bei einem Sturmschaden in der Regel nicht persönlich. Wir dokumentieren Ihre Baumkontrollen schriftlich – genau für diesen Fall.
Kein seriöser Betrieb kann Baumarbeiten pauschal am Telefon bepreisen – der Aufwand hängt von Größe, Standort, Zugänglichkeit, Technik und erforderlicher Entsorgung ab. Was wir versprechen: Nach unserem kostenlosen Vor-Ort-Termin erhalten Sie ein transparentes, schriftliches Festpreisangebot ohne versteckte Positionen. Besichtigung und Angebot sind kostenlos und unverbindlich.
Ja – für Privatpersonen in der Regel als haushaltsnahe Dienstleistung (§ 35a EStG): 20 % der reinen Lohnkosten können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Wir stellen Ihnen auf Wunsch eine steuerlich aufgeschlüsselte Rechnung aus – damit Ihr Finanzamt keine Rückfragen hat.
Regelmäßige Pflege ist deutlich günstiger als eine Spezialfällung mit Entsorgung, Stumpffräse, Genehmigung und möglicher Ersatzpflanzung. Dazu kommen potenzielle Haftungsrisiken, wenn ein vernachlässigter Baum Schäden verursacht. Prävention schlägt Reaktion – das ist keine Werbebotschaft, das ist Mathematik.
Meistens gibt es einen Mittelweg. Totholzentnahme, gezielte Kronenpflege oder eine Kronensicherung können einen Baum oft noch über viele Jahre erhalten. Fällen ist das letzte Mittel – nicht das erste. Wir sagen Ihnen klar, was sinnvoll ist – auch wenn das bedeutet, dass wir an dem Auftrag weniger verdienen.
Als Faustregel: Sichtkontrolle jährlich, professionelle Pflegemaßnahme alle zwei bis drei Jahre – je nach Baumart, Standort und Alter. Wer wartet, bis ein Problem offensichtlich ist, zahlt fast immer mehr. Ein regelmäßiger Pflegeplan ist günstiger als ein einmaliger Notfalleinsatz.
Abgestorbene Äste, Rissbildungen am Stamm, einseitiger Wuchs, Pilzkörper an Wurzeln oder Stamm sowie Insektenbefall – das sind die Warnsignale, die Sie ernst nehmen sollten. Je früher der Befund, desto günstiger und schonender die Maßnahme. Im Zweifel: kurz anrufen, wir schätzen das kostenlos ein.
Nisten in Ihrem Baum Vögel oder Fledermäuse, ist eine Fällung von März bis September grundsätzlich verboten – unabhängig von Eigentümerstatus. Wir prüfen vor jeder Maßnahme, ob Artenschutz relevant ist, und planen den Termin entsprechend. Das ist bei uns Standard – kein Aufpreis.
Oktober bis Ende Februar – die Vegetationsruhe. Schnitt- und Pflegemaßnahmen sind dann am schonendsten für den Baum. Notfallmaßnahmen bei akuter Gefährdung führen wir selbstverständlich das ganze Jahr durch – auch sofort.
Strukturell geschwächte Äste oder Stammgabeln werden mit Seilen oder Gurtsystemen stabilisiert. So bleibt ein wertvoller Baum erhalten, ohne von ihm eine Gefahr auszugehen – statt zu fällen, sichern wir. Oft die klügere, schonendere und günstigere Entscheidung.
Grundsätzlich für jeden Baum mit Bruchgefahr – besonders bei älteren Bäumen mit Zwiesel (Doppelstamm), nach Sturmschäden oder bei Bäumen nahe von Wegen und Aufenthaltsbereichen. Auch Bäume unter Denkmalschutz – wo eine Fällung keine Option ist – profitieren erheblich.
Ja – in der Regel jährlich durch einen Fachbetrieb. Wir übernehmen diese Inspektionen und dokumentieren sie schriftlich. Im Haftungsfall ist diese Dokumentation Ihr Schutzschild.
Genau für diese Situationen setzen wir unseren Manitou Teleskoplader ein: 6 Tonnen Hubkraft, 30 Meter Ausladung. Damit heben wir schwere Baumteile präzise kontrolliert aus dem Gefahrenbereich – ohne dass ein Ast unkontrolliert fällt. Über aktiven Stromleitungen, über Dächern, über sensiblen Freiflächen oder in beengten Innenhöfen: diese Technik macht möglich, was mit klassischen Methoden ein inakzeptables Risiko wäre.
Immer dann, wenn ein Baum in beengten Verhältnissen steht – direkt neben Gebäuden, unter Leitungen oder auf schwer zugänglichem Gelände. Wir arbeiten mit Seilklettertechnik und kombinieren diese bei Bedarf mit unserem Teleskoplader. Gerade dort, wo ein Standardunternehmen ablehnt, sind wir in unserem Element.
Ja. Bei akuter Gefährdung durch Sturmschäden, Bruchgefahr oder umgestürzte Bäume reagieren wir so schnell wie möglich. Rufen Sie direkt an – wir schätzen die Lage sofort ein und priorisieren Ihren Einsatz entsprechend.
Ja – und das ist ein Schwerpunkt unserer Arbeit. Wir betreuen Hausverwaltungen, Wohnungsbaugesellschaften, Kommunen, Industriebetriebe, Baufirmen und Gewerbetreibende aller Branchen. Für Unternehmen mit laufendem Bedarf bieten wir Rahmenvereinbarungen an: feste Konditionen, planbare Termine, ein persönlicher Ansprechpartner – der weiß, was auf Ihrem Gelände steht.
Wer Bäume auf einem Firmengelände oder Mietobjekt betreibt, trägt die Verkehrssicherungspflicht – gegenüber Mitarbeitern, Kunden, Mietern und Passanten. Eine nicht dokumentierte Baumkontrolle kann im Schadensfall zur vollen persönlichen Haftung führen. Wir übernehmen regelmäßige Kontrollen, erstellen die Dokumentation und halten Sie rechtlich sauber aufgestellt.
Für Gewerbetreibende sind Baumpflegekosten in der Regel vollständig als Betriebsausgaben absetzbar – sowohl Lohn als auch Material. Wir stellen Rechnungen in dem Format aus, das Ihr Steuerberater braucht. Sprechen Sie uns bei der Auftragserteilung einfach kurz darauf an.
Das kann teuer werden. Bußgelder für ungenehmigte Fällungen geschützter Bäume liegen je nach Gemeinde bei mehreren Tausend Euro – zuzüglich oft angeordneter Ersatzpflanzungen auf Ihre Kosten. Wir klären vor jeder Fällung, ob eine Genehmigung erforderlich ist, und begleiten den Antrag auf Wunsch vollständig.
Oft ja. In vielen bayerischen Kommunen – auch in Augsburg – schreibt die Baumschutzsatzung ab bestimmten Stammdurchmessern eine Genehmigung vor. Viele Eigentümer gehen fälschlicherweise davon aus, auf dem eigenen Grundstück frei entscheiden zu können. Wir klären das vorab für Sie.
Als Grundstückseigentümer tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht. Wer einen erkennbar gefährdeten Baum nicht kontrolliert und pflegt, haftet persönlich für Schäden. Regelmäßige, dokumentierte Baumkontrollen sind Ihr rechtlicher Schutz. Wir übernehmen beides: Kontrolle und Dokumentation.
